Update Nationalparkverordnung – Aseler Bucht & Banfe

Am 16.03.2021 haben sich das Nationalparkamt und die WaSchuPo bzgl. der neuen NVP getroffen. Das Protokoll wurde Auszugsweise zur Verfügung gestellt, sodass Wassersportler alle wichtigen Themen für 2021 kennen. Hier die Fakten kurz und bündig:

Banfe

  • Befahren mit Wasserfahrzeugen: Erlaubt gem. § 11 (1) Nr. 20 NLP-VO (als naturnaher ruhiger Liege-/Ankerplatz beliebt)
  • Stillliegen von Wasserfahrzeugen: Verboten
  • Baden u. Betreten: Nicht erlaubt gem. § 10 (2) Nr. 14 + § 9 (2) NLP-VO (Anlandungsweg im späteren Wegeplan zu klären, Natura2000-Schutzgut Wasservögel u. Verlandungszonen im Inneren der Bucht!)
  • Angeln: Erlaubt

Was kommt noch: Beschilderung am Buchteingang „Banfe“ bzgl. der o.g. Aufzählung zur Visualisierung.

Aseler Bucht

  • Befahren mit Wasserfahrzeugen gemäß § 3 der TspV: Erlaubt gem. § 11 (1) Nr. 20 NLP-VO
  • Stillliegen von Wasserfahrzeugen: verboten
  • Baden: Erlaubt
  • Befahren des trockengefallenen Stauraums mit Kraftfahrzeugen zum Zwecke des Einsetzens und Herausnehmens von Wasserfahrzeugen: Erlaubt gem. § 9 (3) NLP-VO i.V.m. § 15 TspV.
  • Angeln: erlaubt

Wir danken dem Nationalparkamt und der Wasserschutzpolizei uns Wassersportlern etwas praktisches / verständliches an die Hand gegeben zu haben. Weiterhin freuen wir uns darüber als „Berater“, aus Sicht des Wassersports, zukünftig eingebunden zu werden. Unser Ziel ist es, das Baden in der Banfe teilweise noch „grün“ zu bekommen.

Gruß,

JR