Wettfahrtbedingungen: Die Wettfahrten unterliegen den Regeln wie sie in den „Wettfahrtregeln Segeln“ (WR) der World Sailing (neueste Ausgabe) festgelegt (definiert) sind mit den Zusätzen des DSV, den Ordnungsvorschriften des DSV, den von World Sailing oder dem technischen Ausschuss des DSV genehmigten Klassenregeln der jeweiligen Klasse, der Ausschreibung, den Segelanweisungen sowie den „Regeln zur Durchführung von Yardstickregatten im Rahmen der Ederseemeisterschaft“. Außerdem gilt die Talsperren- und Nationalparkverordnung für den Edersee, WR Anhang T, Schlichtung, wird angewendet. Besteht ein Konflikt zwischen Sprachen gilt der englische Text, mit Ausnahme der Ordnungsvorschriften des Deutschen Segler-Verbandes (DSV), dieser Ausschreibung und der Segelanweisungen für welche der deutsche Text gilt Medienrechte, Kameras und elektronische Ausrüstung: Durch die Teilnahme an der Regatta übertragen die Teilnehmer dem Veranstalter und der WSGE entschädigungslos automatisch das zeitlich und räumlich unbegrenzte Recht für die Nutzung von Bild-, Foto-, Fernseh- und Hörfunkmaterial, das während der Veranstaltung von den Athleten gemacht wurde, sowie die Möglichkeit zur Weitergabe an Presse, Print- oder Telemedien. Teilnehmer können verpflichtet werden, Kameras, Mikrofone oder Positionierungssysteme an Bord zu montieren. Die Ausrüstung wird vom Veranstalter
gestellt.
Haftungsbegrenzung, Unterwerfungsklausel: Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt/Trainingsveranstaltung teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm, er übernimmt insoweit auch die Verantwortung für seine Mannschaft. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrssicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen. In diesen Fällen besteht keine Schadenersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadenersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadenersatzhaftung auch die Angestellten – Arbeitnehmer und Mitarbeiter – Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der World Sailing inkl. der Zusätze des DSV, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sowie die „Regeln zur Durchführung von Yardstickregatten im Rahmen der Ederseemeisterschaft“ sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung mit Haftungsausschluss ist bei der Registrierung vorzulegen. Bei minderjährigen Teilnehmern müssen diese von den Personensorgeberechtigten unterschrieben sein. Die entsprechende Vorlage steht zum Herunterladen auf https://www.dsv.org/app/uploads/haftungsausschluss-dt-engl-vordruck-zum-unterzeichnen.docx
zur Verfügung. Eine verbindliche Meldung bei Manage2Sail ersetzt dies.
Versicherung: Jedes teilnehmende Boot muss eine gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, die mindestens Schäden im Wert von 3.000.000 EUR oder dem Äquivalent je Schadensfall deckt und für das Regattagebiet gültig ist.
Datenschutzhinweise: Der Veranstalter wird die mit der Meldung und die mit der Teilnahme an der Veranstaltung erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten und speichern. Der Anhang „Datenschutzhinweise“ enthält die diesbezüglichen Informationen. Der Anhang steht auf www.wsge.de zur Verfügung.